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   BGH, 19.04.2001 - 3 StR 109/01   

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https://dejure.org/2001,6659
BGH, 19.04.2001 - 3 StR 109/01 (https://dejure.org/2001,6659)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2001 - 3 StR 109/01 (https://dejure.org/2001,6659)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2001 - 3 StR 109/01 (https://dejure.org/2001,6659)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Räuberische Erpressung - Tateinheit - Körperverletzung - Menschenraub - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Vorwegvollzug - Maßregel

  • Judicialis

    StGB § 67 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2
    Erforderlichkeit einer konkreten Begründung beim teilweisen Vorwegvollzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 19.04.2001 - 3 StR 109/01
    Mit dieser Anordnung weicht die Strafkammer von der gesetzlichen Regelung des § 67 Abs. 1 StGB ab, wonach grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe vollzogen werden soll, weil die möglichst umgehende Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12).
  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

    Auszug aus BGH, 19.04.2001 - 3 StR 109/01
    Mit dieser Anordnung weicht die Strafkammer von der gesetzlichen Regelung des § 67 Abs. 1 StGB ab, wonach grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe vollzogen werden soll, weil die möglichst umgehende Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 19.04.2001 - 3 StR 109/01
    Zum einen führt das Urteil nicht aus, warum die Motivation des sich erstmals einer Therapie unterziehenden, ausgesprochen therapiewilligen Angeklagten (UA S. 29) noch gesteigert werden muss, zum anderen enthalten die Urteilsgründe keine konkreten Anhaltspunkte, worin die Gefährdung des Maßregelerfolges durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sie sich auf den Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; BGH NStZ 1999, 613; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7; Vorwegvollzug, teilweiser 13).
  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 407/94

    Strafvollzug - Maßregelvollzug - Vorwegvollzug - Maßregelerfolg

    Auszug aus BGH, 19.04.2001 - 3 StR 109/01
    Zum einen führt das Urteil nicht aus, warum die Motivation des sich erstmals einer Therapie unterziehenden, ausgesprochen therapiewilligen Angeklagten (UA S. 29) noch gesteigert werden muss, zum anderen enthalten die Urteilsgründe keine konkreten Anhaltspunkte, worin die Gefährdung des Maßregelerfolges durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sie sich auf den Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; BGH NStZ 1999, 613; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7; Vorwegvollzug, teilweiser 13).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 212/99

    Totschlag; Vorwegvollzug; Maßregel; Aussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 19.04.2001 - 3 StR 109/01
    Zum einen führt das Urteil nicht aus, warum die Motivation des sich erstmals einer Therapie unterziehenden, ausgesprochen therapiewilligen Angeklagten (UA S. 29) noch gesteigert werden muss, zum anderen enthalten die Urteilsgründe keine konkreten Anhaltspunkte, worin die Gefährdung des Maßregelerfolges durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sie sich auf den Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; BGH NStZ 1999, 613; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7; Vorwegvollzug, teilweiser 13).
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

    Auszug aus BGH, 19.04.2001 - 3 StR 109/01
    Die Kammer hätte auch bedenken müssen, dass die vorhandene Therapiebereitschaft während des Strafvollzugs wieder zerstört werden könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 10; Vorwegvollzug, teilweiser 12).".
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